Wir bemühen uns, vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen bei der Lieferung berechtigen den Besteller nicht vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz für irgendwelchen daraus entstandenen Schaden zu verlangen. Die Lieferfrist beginnt erst mit dem Datum der definitiven Abklärung aller qualitativen und technischen Details.
Ausnahmsweise und nur nach besonderer Vereinbarung werden Produkte für höchstens 60 Tage als Muster zur Verfügung gestellt. Innert dieser Zeit nicht retournierte Ware wird als gekauft betrachtet und fakturiert.
Mit Ausnahme der als Muster definierten Bezüge besteht grundsätzlich kein Rückgaberecht. Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen, wobei die Ware in jedem Falle franko Domizil und mit Lieferscheinkopie zurückzusenden ist. Gutschriften aus Warenrücksendungen werden nicht ausbezahlt, sondern mit Fakturen aus anderen Warenbezügen verrechnet. Sonderanfertigungen sowie speziell beschaffte Artikel können keinesfalls zurückgenommen werden.
Als Richtzeiten für die Zustellung von Ersatzteilen gelten folgende Lieferfristen:
Änderungen sind nur innerhalb der ersten 5 Tage ab Auftragsbestätigung möglich, wobei sich die Lieferzeit um ca. zwei Wochen verlängert. Allfällige Kosten, welche durch Auftragsänderungen entstehen, werden nach Aufwand verrechnet. Sonderanfertigungen können nicht geändert werden. Bei Stornierung eines Auftrages ist der Besteller verpflichtet, alle bisherigen Aufwendungen und angefallenen Kosten zu entschädigen.
Für alle in unseren Verkaufsunterlagen dargestellten und beschriebenen Produkte behalten wir uns technische, preisliche und formale Ausführungsänderungen vor.
Auf SITAG-Produkte gewähren wir eine Garantie von 5 Jahren auf Konstruktion, Material und Verarbeitung bei durchschnittlicher Nutzung von 8 Stunden an 222 Arbeitstagen pro Jahr. Ausgenommen sind Tische mit elektrischer oder pneumatischer/liftmatischer Höhenverstellung, Bezugsmaterialien, pneumatische Teile, Rollen und Gleiter – hier gewähren wir eine Garantie von 2 Jahren bei durchschnittlicher Nutzung von 8 Stunden an 222 Arbeitstagen pro Jahr. Bei mehrschichtiger Nutzung erfolgt jeweils eine entsprechende Kürzung der Garantiezeit. Sie beginnt mit der Auslieferung ab Werk. Massgebend ist die SITAG-Etikette, die an jedem Möbelstück angebracht ist. Schäden die auf unsachgemässe Behandlung schliessen lassen, werden von uns nicht als Garantiefall akzeptiert. Wird die SITAG-Etikette entfernt, erlischt die erweitere Herstellergarantie. Ausgeschlossen sind Schäden durch vom Kunden gewünschte Abweichungen von den Serienausführungen. Weiterhin ausgeschlossen ist der natürliche Verschleiss von Produktteilen wie Rollen, Bezugsstoffe, Gasfedern, Oberflächen etc.!
Pläne, Projektierungen, Zeichnungen und andere Angebotsunterlagen sind Eigentum der SITAG AG. Sie dürfen ohne Einwilligung nicht kopiert, an Dritte weitergegeben oder ausserhalb des Zwecks verwendet werden, zu dem sie Ihnen übergeben worden sind. Sämtliche Unterlagen sind uns auf Verlangen hin wieder zurückzugeben.
Prospekte und Kataloge sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Offerten mit angegebener Frist sind verbindlich. Ansonsten gelten 90 Tage ab Ausstellungsdatum.
Für alle Materiallieferungen gelten ausschliesslich die Bedingungen der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von SITAG AG, welche durch eine Auftragserteilung anerkennt werden. Abweichungen, mündliche Abmachungen oder Bedingungen des Bestellers sind nur dann rechtskräftig, wenn sie von SITAG AG schriftlich bestätigt wurden. SITAG AG behält sich das Recht vor, an ihren Produkten jederzeit und ohne vorherige Information, dem Stand der Technik entsprechende Änderungen und Verbesserungen vorzunehmen. Offensichtliche Fehler, wie Schreib-, Rechnungs- oder Summenfehler verpflichten nicht. Preisänderungen bleiben vorbehalten.